Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma Walt
Inhaber: Waldemar Walt
Am Holtmannsgarten 3
59425 Unna-Uelzen
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen, Montagen und Reparaturen der Firma Walt, Inhaber Waldemar Walt (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand und Bosch-Partnerschaft
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf, die Lieferung, der Einbau sowie die fachgerechte Installation und Wartung von Wärmepumpen und damit verbundenen Heizungs- und Sanitärkomponenten.
(2) Der Auftragnehmer ist zertifizierter Bosch-Partner. Die Installation erfolgt streng nach den technischen Vorgaben und Richtlinien der Bosch Thermotechnik GmbH, um die maximale Effizienz der Anlagen und den Erhalt von Herstellergarantien zu gewährleisten.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung oder Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
(1) Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Material- und Montagekosten werden basierend auf dem individuellen Angebot abgerechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Baufortschritt und der Materiallieferung entsprechende, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einbau der Wärmepumpe rechtzeitig vorliegen.
(2) Der Auftraggeber garantiert dem Montagepersonal zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderten, sicheren und barrierefreien Zugang zum Installationsort.
(3) Die Bereitstellung von notwendigem Baustrom und Bauwasser erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
§ 6 Ausführungsfristen und Verzögerungen
(1) Vereinbarte Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart.
(2) Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder durch höhere Gewalt, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und eingebauten Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum der Firma Walt.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Installationsarbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch ein gemeinsames Protokoll oder durch die erfolgreiche Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Anlage trotz Fertigstellung und Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, es liegen wesentliche Mängel vor.
§ 9 Gewährleistung und Garantie
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung oder Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte.
(3) Etwaige über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien der Bosch Thermotechnik GmbH werden direkt an den Kunden weitergegeben. Diese Garantien setzen oft eine regelmäßige, fachgerechte Wartung voraus.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Unna).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.